Katastrophenschutz

Bei großen Schadenslagen unerlässlich…

Unwetter, Chemieunfall, Flugzeugabsturz – wenn eine Schadenslage so groß wird, dass sie nicht allein von Rettungsdienst und Feuerwehr bewältigt werden kann, kommt der Katastrophenschutz zum Einsatz.

Grundsätzlich sind Katastrophen Ereignisse, die das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung von Mensch und Tier in so ungewöhnlichem Maße beeinträchtigt, dass zur deren Beseitigung der Einsatz von Einheiten des Katastrophenschutzes sowie eine einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen erforderlich sind. Der Landkreis Gießen befasst sich als untere Katastrophenschutzbehörde aber nicht nur mit akuten Schadenslagen. Wichtigste Aufgabe ist es, sich mit der Thematik intensiv zu beschäftigen und vorausschauend individuelle Abwehrmaßnahmen zu erarbeiten.

Warnung der Bevölkerung

Auch wenn Luftschutzsirenen immer noch gängig sind, gibt es heute weitaus modernene Mittel, um die Bevölkerung vor drohenden Gefahren zu warnen und Einsatzkräfte zu alarmieren.

Vorrangiges Ziel ist es, die Bevölkerung über möglichst viele Wege zu erreichen. So bleiben die rund 40.000 Zivilschutzsirenen in Deutschland das wohl lauteste und eindringlichste Signal, wenn es darum geht, Menschen zu schützen.

Die Bundesländer nutzen zudem Rundfunk und Fernsehen, um amtliche Gefahrendurchsagen zu verbreiten. Durch den Rundfunk und das Fernsehen ist auch die Verbreitung von Verhaltensregeln an die Bevölkerung möglich.

Gängig und praktisch sind zudem WarnApps, die es in verschiedenen Ausführungen gibt. Der Landkreis Gießen arbeitet mit der WarnApp “KatWarn”, das offizielle Warnungen und Handlungsempfehlungen an die betroffenen Menschen weiterleitet.

Führungsstäbe als Mittel der Koordinierung

Waldbrände und Unwetter werden in Zeiten des Klimawandels immer häufiger. Ziehen sie eine große Schadenslage nach sich, sind mit steigender Zahl der beteiligten Organisationen und Einsatzkräfte große Führungsstrukturen nötig. An dieser Stelle kommen die sogenannten Führungsstäbe ins Spiel, die verschiedene Schadensstellen koordinieren.

Der Katastrophenschutzstab, den das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) für jeden Landkreis vorsieht, übernimmt im Katastrophenfall die Einsatzsteuerung. Ihm sind mehrere technische Einsatzleitungen unterstellt.

Die Mitglieder verfügen über eine spezielle, stabsmäßige Ausbildung und sind in der Lage, größere Einheiten zu führen. Im Katastrophenschutzstab werden die Lage genau analysiert und die entsprechenden Befehle für die technischen Einsatzleitungen gegeben. Dazu wird eine Lagekarte mit den einzelnen Abschnitten geführt.

Der Verwaltungsstab wiederum ist ein Teil der Katastrophenschutzleitung. Hier sitzen Fachleute aus der Verwaltung, die die Maßnahmen des Katastrophenschutzstabes unterstützen. Ist der Katastrophenschutzstab der operativ-taktische Teil, so ist der Verwaltungsstab der administrativ-organisatorische Teil der Katastrophenschutzleitung.

Einheiten des Katastrophenschutzes

Jede Stadt oder Gemeinde in Hessen muss einen Löschzug für den Katastrophenschutz bereitstellen. Im Landkreis Gießen sind 18 Katastrophenschutzzüge für den Bereich Brandschutz in den Kommunen aufgestellt.

Diese Züge werden entweder im eigenen Landkreis oder auf Anforderung in benachbarten Landkreisen oder Bundesländern eingesetzt. Typische Einsatzaufgaben waren in den vergangenen Jahren Hochwasserlagen oder großflächige Stromausfälle und Sturmschäden.

Weitere Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im Landkreis Gießen sind:

  • 1 Katastrophenschutzstab
  • 1 Führungsgruppe Technische Einsatzleitung
  • 1 Informations- und Kommunikationszentrale
  • 1 Informations- und Kommunikationsgruppe
  • 1 Dekontaminationszug
  • 1 Gefahrstoff ABC Zug
  • 1 Gefahrstoff ABC Messzentrale
  • 2 Betreuungszüge
  • 2 Betreuungsstellen
  • 1 Kreisauskunftsbüro
  • 1 erweiterte Wasserrettungsgruppe
  • 0,5 Medizinische Task Force

Notfall- und Einsatzpläne

Einsatzpläne im Bereich der Gefahrenabwehr beinhalten alle planerischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um bestimmte Einsatzsituationen folgerichtig zu erfassen und erfolgreich abzuarbeiten. Sie gibt es sowohl für große Objekte wie Krankenhäuser als auch für den Störfallberieb oder Großveranstaltungen und vieles mehr.

Auch für verschiedene Unwetter wie Sturm, Starkregen oder Gewitter muss die zuständige Behörde vorsorglich Einsatzpläne aufstellen. Sie beinhalten Informationen zu nötigen Einsatzgeräten wie Pumpen und Motorsägen bis hin zu Räumungsmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung.

Selbst für den Laien kleine Veränderungen wie Straßensperrungen müssen durch die Einsatzplanung erfasst werden und durch angepasste Alarmfolgen aufgefangen werden, um sicherzustellen, dass überall rechtzeitig Hilfe ankommt.

Notfallpläne werden von Unternehmen oder Gefahrenabwehrbehörden aufgestellt, um bei schweren Unfällen schnell Hilfe leisten zu können und eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt zu minimieren oder sogar zu vermeiden.

Foto von einem Alarmplan

Nach schweren Unfällen wurde in der Vergangenheit durch die Europäische Union die sogenannte Seveso-Richtline zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen festgelegt. Demnach müssen Betriebe, die bestimmte Mengen als gefährlich eingestufter Stoffe lagern, besondere Auflagen einhalten und einen internen Notfallplan mit Maßnahmen innerhalb der Werksgrenzen anfertigen. Als Pendant dazu erstellen die zuständigen Behörden den externen Notfallplan für Maßnahmen außerhalb der Werksgrenzen, die auch den Schutz der Bevölkerung beinhalten.

Ehrungen

Um besondere Verdiensten um den Katastrophenschutz in Hessen anzuerkennen und zu würdigen, stiftete der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch im Jahr 2003 für Hessen sowohl die Katastrophenschutz-Verdienstmedaille als auch die Katastrophenschutz-Medaille.

Die Katastrophenschutz-Verdienstmedaille kann verliehen werden für eine Tätigkeit, die zu einer wesentlichen Verbesserung des Katastrophenschutzes beigetragen hat. Die Auszeichnung erfolgt in drei Stufen und orientiert sich daran, wie mutig und entschlossen das Verhalten einer Person bei Einsätzen des Katastrophenschutzes war und ob dabei eine Gefahr für Leib und Leben bestand.

Die Katastrophenschutz-Medaille kann an Angehörige staatlich anerkannter Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in folgenden Stufen verliehen werden:

  • Die Bronzene Katastrophenschutz-Medaille für mindestens 10-jährige aktive Dienstzeit.
  • Die Silberne Katastrophenschutz-Medaille für mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit.
  • Die Goldene Katastrophenschutz-Medaille für mindestens 40-jährige aktive Dienstzeit.