Rettungsdienst

Schnelle Rettung im Notfall

Bei akuten und lebensbedrohlichen Notfällen leistet der Rettungsdienst schnelle Hilfe. Rund um die Uhr sind die insgesamt 14 Rettungswachen und drei Notarztstandorte mit fachkundigem Personal besetzt, das im Falle eines Notrufes möglichst innerhalb von zehn Minuten vor Ort ist. Über dieses System wird für die rund 260.000 Menschen in Stadt und Landkreis Gießen qualifizierte Hilfe sichergestellt.

Der Rettungsdienst ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge. Träger des Rettungsdienstes ist der Landkreis Gießen. Mit der DRK-Rettungsdienst Mittelhessen gGmbH und dem Regionalverband Gießen der Johanniter-Unfall-Hilfe verfügt der Landkreis über zwei professionelle Partner, die im Auftrag des Landkreises Gießen die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport durchführen. Beide Hilfsorganisationen zusammen stellen mit drei Notarzteinsatzfahrzeugen und 20 Rettungswagen die Versorgung der Bevölkerung im Landkreis sicher.

Zudem gibt es mit der „Unterstützungskomponente Rettungsdienst“ eine freiwillige Verstärkung des hauptamtlichen Rettungsdienstes im Landkreis Gießen. Sie wird getragen von den Bereitschaften des DRK-Kreisverbandes.

Die DRK-Rettungsdienst Mittelhessen gGmbH besetzt mit einer Vorlaufzeit von maximal 30 Minuten zusätzliche Rettungsmittel. Damit wird der reguläre Rettungsdienst verstärkt, wenn dessen Kapazitäten nicht ausreichen.

Mit den benachbarten Rettungsdienstbereichen Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg und Wetterau gibt es zudem Vereinbarungen zur Optimierung des Notfall- und Rettungsdienstes. Ein wichtiger Bestandteil ist das „Intensiv-Verlegungs-Mobil“ am Standort Gießen. Dieses bodengebundene Notarztsystem für spezielle Sekundärtransporte (Interhospitaltransfer) dient dem arztbegleiteten Transport von kritisch kranken Patienten zwischen den Intensivstationen der verschiedenen Kliniken.

Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Gießen ist am Luftrettungszentrum (LRZ) Gießen stationiert und schließt damit eine Lücke der Luftrettung in Hessen. Der Christoph Gießen wird im sogenannten Dual-Use-System eingesetzt. Neben Intensivtransporten (Sekundäreinsätze) ist er durch das Land Hessen auch für die Primärrettung im Rettungsdienst beauftragt.

Für adipöse Patienten steht im Landkreis Gießen zudem ein Schwerlast-Krankentransportwagen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um einen Notfall-Krankentransportwagen mit zusätzlicher Ausstattung zur Versorgung von Notfallpatienten.

Einsatzleitung

Massenkarambolage, Zugunglück oder Wohnhausbrand – es gibt Notfälle, die eine Versorgung weit über das gewöhnliche Maß hinaus bedürfen.

Damit diese Versorgung reibungslos, professionell und koordiniert ablaufen kann, hat der Landkreis Gießen eine “Einsatzleitung Rettungsdienst” eingerichtet. Sie besteht aus 15 Leitenden Notärzt:innen und 14 sogenannten Organisatorischen Leitern Rettungsdienst. Im Einsatzfall übernehmen diese Teams die Führung der medizinischen Notfallversorgung. Am Notfallort werden die medizinischen Maßnahmen aufeinander abgestimmt und überwacht.

Gleichzeitig arbeitet die “Einsatzleitung Rettungsdienst” eng mit Feuerwehr und Polizei zusammen. Sie halten über die Zentrale Leitstelle Kontakt zu Kliniken und Krankenhäusern, um so gemeinsam die Aufnahme der Notfallpatient:innen zu gewährleisten.

Einsatzkräfte an einer Unfallstelle

Organisatorische Leiter wie auch Leitende Notärzt:innen nehmen diese Aufgabe als „Rund um die Uhr“-Rufbereitschaft wahr. Jährlich verzeichnen sie bis zu 20 Alarmierungen.

Qualifizierung zum Leitenden Notarzt Rettungsdienst

Um als Leitender Notarzt eingesetzt werden zu können, bedarf es neben der ärztlichen Zusatzbezeichnung “Notfallmedizin” auch einer Facharztqualifikation mit intensivmedizinischem Hintergrund, die frühestens nach fünfjähriger Weiterbildung erworben werden kann.

Voraussetzung ist zudem die regelmäßige Teilnahme am Notarztdienst sowie ein spezieller Zusatzlehrgang für leitende Notärzte. Um die Qualifikation als Leitender Notarzt aufrechtzuerhalten, muss alle drei Jahre ein Wiederholungsseminar besucht werden.

Der Leitende Notarzt stellt im Rahmen der notfallmedizinischen Gefahrenbewältigung insbesondere die Art und Anzahl der Verletzten oder sonst gesundheitlich geschädigten Personen sowie Schwere und Ausmaß der gesundheitlichen Schädigung fest. Zudem schätzt er zusätzliche Gefährdungen und  Behandlungsschwerpunkte ein und entscheidet, welche Behandlung und welcher Transport Vorrang hat. Er erteilt darüber hinaus Anweisungen für medizinische Maßnahmen und trifft die Entscheidung über ein Zielkrankenhaus.

Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

Als Organisatorischer Leiter Rettungsdienst kann nur eingesetzt werden, wer die Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviert und über mehrere Jahre Berufserfahrung im Rettungsdienst verfügt. Neben leitenden Aufgaben im Rettungsdienst ist eine Zugführerausbildung notwendig. Außerdem müssen die Leiter über umfangreiche Kenntnisse der Rettungsdienstinfrastruktur des Kreises verfügen.

Die Ausbildung findet bei der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel statt.

Zu den Aufgaben am Einsatzort gehören unter anderem das Feststellen der Transport- und Versorgungskapazitäten sowie das Einrichten von Verletztenablagen und die Kommunikation mit Beteiligten und den weiteren Führungskräften.

KATRETTER

Mit der KATRETTER-App soll im Landkreis Gießen ein möglichst flächendeckendes Ersthelfer-System aufgebaut werden. Über die App werden freiwillige Helfer alarmiert, die sich in der Nähe eines Notfallorts aufhalten und lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen können.

Bei einem Notfall mit Atem- oder Kreislaufproblemen sieht die Gießener Leitstelle, welche bei der KATRETTER-App registrierten Helfer am nächsten sind und schickt via App einen Alarm ohne personenbezogene Daten auf deren Smartphone.

Wer als KATRETTER den Auftrag annimmt, erhält die konkrete Adresse des Einsatzortes und genaue Informationen zum Betroffenen. Damit kann er im Idealfall schneller vor Ort sein als Rettungsdienst oder Notarzt. Der Ersthelfer leitet Wiederbelebungsmaßnahmen ein und erhöht damit die Überlebenschancen bis der Rettungsdienst eintrifft. Wichtig dabei: Die Hilfe ist freiwillig, für die Ersthelfer also nicht verpflichtend. Wer gerade nicht helfen kann oder will, muss das auch nicht tun.

Parallel dazu wird immer auch der Rettungsdienst alarmiert. Die freiwilligen Helfer werden bei einer bewusstlosen Person ohne normale Atmung, bei allen weiteren Hinweisen auf einen Kreislaufstillstand und bei einer bewusstlosen Person auch mit erhaltener Atmungs- oder Kreislauffunktion alarmiert. Dies geschieht in einem Radius von zwei Kilometern um den Notfallort bzw. im Stadtgebiet Gießen im Radius von einem Kilometer.

Voraussetzung zur Registrierung als Ersthelfer ist ein neunstündiger Erste-Hilfe-Kurs, der bei der Anmeldung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Teilnahme an der Fortbildung kann entfallen, wenn der Ersthelfer über entsprechende Berufserfahrung verfügt und zum Beispiel als Arzt, Rettungsdienstmitarbeiter oder medizinisches Fachpersonal arbeitet.

Fragen zum KATRETTER-System im Landkreis Gießen sowie zur Registrierung als KATRETTER:in können per E-Mail gestellt werden: katretter@lkgi.de

Rettungskräfte treffen an Einsatzort ein während Ersthelferin erste Hilfe leistet